Honorar
Das erste Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenlos!
Bei der fachlichen Erstberatung von Verbrauchern erheben wir eine Pauschalgebühr in Höhe von 99 €, bei gewerblichen Anliegen 199 €, jeweils zzgl. Nebenkosten und MwSt.
Für reine Beratungstätigkeit wie Vertragsgestaltung vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Unsere Stundensätze bewegen sich je nach Komplexität und Haftungsrisiko zwischen € 105,- und 275,- zzgl. Nebenkosten und MwSt.
Gerne erstellen wir vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Anwaltskosten! Dafür benötigen wir allerdings detailierte Sachverhaltsangaben.
Die Vereinbarung von Beratungskontingenten ist auch verhandelbar.