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Honorar

Das erste Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenlos!

Bei der fachlichen Erstberatung von Verbrauchern erheben wir eine Pauschalgebühr in Höhe von 99 €, bei  gewerblichen Anliegen 199, jeweils zzgl. Nebenkosten und MwSt.

Für reine Beratungstätigkeit wie Vertragsgestaltung vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Unsere Stundensätze bewegen sich je nach Komplexität und Haftungsrisiko zwischen € 105,- und 275,- zzgl. Nebenkosten und MwSt.

Gerne erstellen wir vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Anwaltskosten! Dafür benötigen wir allerdings detailierte Sachverhaltsangaben.
Die Vereinbarung von Beratungskontingenten ist auch verhandelbar.

Bei gerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Rechtsverfolgung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung (RVG) ab.

Selbstverständlich schätzen wir auch hier die Kosten für verschiedene Varianten ab.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung,  bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Falls Sie sich eine Rechtsberatung nicht leisten können, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Copyright © Juli 2006 - April 2008
Marcella K. Morelj

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